Das Land NRW hat die Vorgaben der Bund-Länder-Konferenz vom 3. März in Form der Neufassung der CoronaSchVO vom 05.03. umgesetzt. Für den Fußball bedeutet das ab dem 8. März 2021:

Bis zu 20 Kinder im Alter bis einschließlich 14 Jahren dürfen als Gruppe gemeinsam Sport treiben. Diese Gruppe darf zusätzlich von max. 2 Übungsleiter*innen/ Trainer*innen/ Aufsichtspersonen betreut werden.

Wir (Hauptvorstand) haben uns entschlossen von dieser Regelung Gebrauch zu machen!

Ab Montag, 15.03.2021, dürfen unsere G- bis D-Jugend den Trainingsbetrieb unter Einhaltung der gültigen Hygieneregeln und Vorschriften wieder aufnehmen! Alle anderen Mannschaften müssen sich leider weiterhin gedulden! Sobald es hier zu weiteren Lockerungen seitens des Landes kommt, werden wir Euch umgehend informieren! Der FLVW weist zusammen mit dem Landessportbund NRW daraufhin, dass weiterhin größte Vorsicht bei der Ausübung der sportlichen Betätigung geboten ist.

Eine falsche Ausnutzung und Umsetzung könnte sich schädlich auf den weiteren Öffnungsprozess für den Sport auswirken.

Euer Hauptvorstand